Vorzugsstimme

Als Vorzugsstimme wird bei einem Verhältniswahlsystem eine weitere Stimme des Wählers bezeichnet, die, zusätzlich zur Stimme für eine Partei, für einen Kandidaten dieser Partei abgegeben werden kann. Dieser Kandidat wird unter festgelegten Kriterien bei der Zuordnung der Mandate vorgereiht („vorgezogen“). Vorzugsstimmen finden sich in Österreich bei der Wahl zum Nationalrat, in Japan bei der Wahl eines Teiles des Oberhauses, in den Niederlanden bei der Wahl der Zweiten Kammer des Parlaments, in Hamburg und Bremen bei den Bürgerschaftswahlen sowie in mehreren EU-Staaten bei der Europawahl (d. h. der Wahl zum Europäischen Parlament).

Die Systeme unterscheiden sich nach Höhe der Relevanzschwelle, ab der eine Vorzugsstimme überhaupt berücksichtigt wird. Ein Kandidat kann trotz Überschreiten dieser Schwelle kein Mandat erhalten, wenn die Partei nicht ausreichend Mandate erhält. Umgekehrt kann es sein, dass einem Kandidaten auf Grund der Menge der Vorzugsstimmen ein Mandat zusteht, dies aber keine Relevanz hat, da er dies auch auf Grund der Reihung seines Listenplatzes erhalten würde. Liegt die Schwelle, wie in Österreich, sehr hoch, so kommen nur selten Kandidaten zum Zug und betreiben daher üblicherweise eine Vorzugsstimmenkampagne. Bei keiner oder sehr niedriger Schwelle, wenn praktisch alle Kandidaten diese überschreiten, entscheidet nicht die Parteiliste, sondern alleine die Vorzugsstimme über die Zuordnung der Mandate zu Kandidaten.

Die Vorzugsstimme ist zu unterscheiden von der Ersatzstimme. Die Ersatzstimme bezieht sich auf eine weitere Präferenz, falls die erste Präferenz der Wählers nicht zum Erfolg führt. Die Vorzugsstimme ist auch von der Vorzugswahl (auch Präferenzwahl genannt) zu unterscheiden.


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